AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Haustierbetreuung R. Schmitz -
Im Folgenden HTB genannt
(1) Während der Betreuungszeit durch HTB bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
(2) Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den Hund eine Hunde- Haftpflichtversicherung besteht. Die Police, der Impfpass und die Bestätigung über eine Wurmkur ist bei der erstmaligen Abgabe vorzulegen.
Des weiteren muß der Tierhalter bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Abgabe keine ansteckenden Krankheit vorhanden sind.
(3) HTB verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Desweiteren verpflichtet sich die HTB kein Tier wissentlich Gefahren auszusetzen.
(4) Hält die HTB eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass das Tier im Auftrage und auf Rechnung des Tierhalters in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt allein der Tierhalter.
(5) Es wird eine Anzahlung von 30 % der Gesamtsumme bei der Anmeldung in bar erhoben. Erst nach Erhalt des Geldes, Abgabe des Fragebogens und des Betreuungsvertrages innerhalb von 3 (drei) Tagen nach dem Kennlernspaziergang gilt der Platz als reserviert und bestätigt. Bei Tagesgästen erfolgt die wöchentliche Abrechnung am Wochenende in bar. Bei Urlaubsgästen wird die Restzahlung für die Dauer der Pensionszeit bei Abgabe des Hundes in bar fällig.
Die reservierten Tage sind in jedem Fall - auch bei früherer Rückkehr und Abholung - voll zu bezahlen. Sollte der Hund aus zwingenden Gründen gar nicht kommen können, so wird eine Kostenpauschale von 20 % der Restsumme fällig. Bei Absage bis 14 Tage vor dem reservierten Zeitraum, fallen keinen weiteren Kosten an.
Bei Tageshunden gilt eine Frist bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin. Danach betragen die Kosten die Höhe eines halben Tagessatzes.
(6) Individuelle Sonderleistungen und Wünsche werden nach Aufwand berechnet. Der zeitliche Rahmen für diese Sonderleistungen wird mit dem Tierhalter definiert.
(7) Läufige Hündinnen und unkastrierte Rüden werden grundsätzlich nicht aufgenommen. Wird eine Hündin während der Betreuungszeit läufig, wird ein Aufschlag fällig. Die dabei entstehenden Kosten trägt allein der Tierhalter.
(8) HTB nimmt die Daten des Tierhalters in eine Datenbank auf. Dazu ist das Ausfüllen des Fragebogens Voraussetzung. Diese Daten sind zur Information über das Tier notwendig und werden nur zu diesem Zwecke verwendet. Eine anderweitige Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Der Tierhalter erklärt sich einverstanden, dass die im Fragebogen ermittelten Informationen gespeichert werden.
(9) Für den Fall, dass das Tier nicht binnen zwei Tagen nach dem Endtermin der Betreuungszeit abgeholt wird, ist HTB berechtigt, das Tier anderweitig abzugeben (z.B. Tierheim). Dies gilt auch bei gravierenden Verhaltensauffälligkeiten des Tieres, die während der Betreuung auftreten und eine Gefahr für HTB und / oder für andere Pensionsgäste darstellen und der Tierhalter oder ein Vertreter nicht erreichbar sind. Sollten dadurch weitere Kosten entstehen, so trägt die Kosten der Tierhalter.
(10) Der Tierhalter wird hiermit aufgeklärt, dass bei dieser Art der Betreuung während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Unfälle, Beissereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen, sogar das Ableben des Tieres besteht.
(11) HTB wird Hunde grundsätzlich an der Leine bzw. Schleppleine ausführen. Wünscht der Hundehalter ausdrücklich (schriftliche Festlegung im Fragebogen) Freilauf (Hund von der Leine lassen), ist sich der Hundehalter den damit verbundenen Risiken bewusst.
(12) Für Schäden, die das Tier bei Dritten anrichtet, haftet allein der Tierhalter bzw. der Eigentümer des Tieres.
(13) HTB haftet grundsätzlich nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. HTB haftet nicht im Falle einer Erkrankung oder des Versterbens des Tieres während der Betreuung, außer in dem Fall, dass die Erkrankung nachweislich auf nicht artgerechte Behandlung zurückzuführen ist. Die Haftungsbegrenzung auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten erstreckt sich auf Beschädigungen an Tieranlagen und Arbeitsutensilien. Eine Haftung für Beschädigungen, die aufgrund von Verschleißerscheinungen an den Tieranlagen und Arbeitsutensilien eintreten, ist ausgeschlossen. Wegen der vereinbarten Haftungsbegrenzung haftet HTB nicht bei unvorhergesehenen und außergewöhnlichen Ereignissen, wie z.B. einem Stromausfall. Die Haftung von HTB wird der Höhe nach auf den Umfang der Eintrittspflicht der Haftpflichtvericherung von HTB begrenzt. Die voestehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Dritter.
(14) sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.